Schwangerschaftsvorsorge und Störungen der Schwangerschaft

Schwangerschaftsvorsorge und Störungen der Schwangerschaft
Schwangerschaftsvorsorge und Störungen der Schwangerschaft
 
Jede Schwangere hat zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz des Kindes ein Recht auf Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft. In den ersten Monaten werden die Untersuchungen alle vier Wochen durchgeführt, zum Ende der Schwangerschaft verkürzen sich die Abstände zwischen den Untersuchungen. Risikoschwangere werden noch häufiger untersucht.
 
 
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird die Schwangere gewogen, es wird ihr Blutdruck gemessen, um einen eventuellen schwangerschaftsbedingten Bluthochdruck festzustellen, der für Mutter und Kind gefährlich ist, es findet eine Urinuntersuchung statt, bei der nach Eiweiß bzw. Bakterien im Urin gesucht wird. Auch eine gynäkologische Untersuchung, bei der unter anderem geprüft wird, ob der Muttermund verschlossen ist, wird durchgeführt. Außerdem wird das Blut der Schwangeren auf das Vorliegen beziehungsweise den Schutz einer für das ungeborene Kind gefährlichen Erkrankung (Röteln, Syphilis, Aids, Chlamydien, Hepatitis B) hin untersucht. Auch die Blutgruppe wird festgestellt, was vor allem hinsichtlich einer Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind von Bedeutung ist. Daneben sind bei jeder Frau drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: in der 9.-12. Schwangerschaftswoche, in der 19.-22. Schwangerschaftswoche und der 29.-31. Schwangerschaftswoche, um zu überprüfen, ob das Kind sich normal entwickelt, bzw. um Fehlbildungen zu ermitteln, aber auch um die Funktion der Plazenta zu prüfen. Zu Ende der Schwangerschaft wird die Schwangere an den Herzton-Wehenschreiber (CTG) angeschlossen, um festzustellen, ob es schon zu Wehen kommt und wie das Kind mit dieser Belastung fertig wird.
 
 
Zur Erkennung von Fehlbildungen oder schweren Erkrankungen dient die pränatale Diagnostik. Allerdings können durch die Untersuchungen nur bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen werden, andere Schädigungen können dennoch auftreten. Hinzu kommt, dass Erkrankungen im Mutterleib kaum behandelt werden können; für viele Schädigungen gibt es auch nach der Geburt keine Behandlung. Zu den Untersuchungen, mit denen Fehlbildungen festgestellt werden können, gehören die Ultraschalluntersuchungen, aber vor allem die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) und die Chorionzottenbiopsie. Bei der Amniozentese wird etwa ab der 14. Schwangerschaftswoche unter Ultraschallkontrolle eine dünne Hohlnadel durch die Bauchdecke in die Amnionhöhle eingeführt und Fruchtwasser mit kindlichen Zellen entnommen. Diese Zellen werden kultiviert, um das Erbgut z. B. auf überzählige Chromosomen zu untersuchen. Bei der Chorionzottenbiopsie, die zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, wird durch die Scheide ein Katheter durch den Gebärmutterhals eingeführt, um Chorionzotten abzusaugen. Manchmal werden die Chorionzotten auch durch die Bauchdecke gewonnen. Auch die Zellen der Chorionzotten werden auf das Erbgut hin untersucht. Die Fehlgeburtsrate ist durch diese Untersuchungen leicht erhöht, bei der Amniozentese um ca. 0,5 %, bei der Chorionzottenbiopsie um ca. 1 %. Eine Nabelschnurpunktion, bei der mithilfe einer Punktionsnadel Blut aus der Nabelschnurvene entnommen wird, kommt nur selten in Betracht, z. B. wenn die Gefahr der Blutgruppenunverträglichkeit besteht. Die Fehlgeburtsrate liegt dabei bei 1-2 %.
 
 Störungen in der Schwangerschaft
 
Stirbt ein Embryo oder Fetus ab, wird vorzeitig ausgestoßen und wiegt weniger als 500 g, gilt er als Fehlgeburt (Abort). Die meisten Fehlgeburten passieren vor der 12. Schwangerschaftswoche. Bis zur 16. Schwangerschaftswoche spricht man von einem Frühabort, nach der 16. Schwangerschaftswoche von einem Spätabort. In der Frühschwangerschaft führen meist schwere Schädigungen des Embryos zu einer Fehlgeburt. Spätaborte werden meist durch Infektionen ausgelöst, der Muttermund öffnet sich frühzeitig. Eine drohende Fehlgeburt äußert sich manchmal durch eine Blutung; ist der Embryo oder Fetus noch nicht abgestorben, kann sie eventuell durch Bettruhe und Medikamente gestoppt werden.
 
Bei der Plazentainsuffizienz kommt es zu Störungen der Plazentafunktion - die Versorgung des Kindes mit Sauerstoff bzw. Nährstoffen ist nicht mehr gewährleistet. Hervorgerufen werden kann sie z. B. durch Rauchen oder Diabetes mellitus. Die Behandlung richtet sich nach der Ursache. In jedem Fall muss die Schwangere Bettruhe einhalten und ärztlich überwacht werden. Beim schwangerschaftsbedingten Bluthochdruck (EPH-Gestose) kommt es aus bislang ungeklärten Ursachen zu Bluthochdruck, Eiweißausscheidung mit dem Urin und Wassereinlagerungen (Ödeme). Später kann es zur Präeklampsie kommen, die mit Schwindel und Kopfschmerzen einhergeht. Im Fall der Eklampsie kommt es zu lebensgefährlichen Krämpfen und Bewusstlosigkeit. Behandelt wird die Erkrankung mit blutdrucksenkenden Mitteln sowie Magnesium. Bei Eklampsie ist ein Kaiserschnitt notwendig.

Universal-Lexikon. 2012.

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